CAMPUSORDNUNG

AUS DER ALLGEMEINEN HAUSORDNUNG

Die Fahrräder werden im Fahrradkeller bzw. auf den dafür vorgesehenen Fahrradabstellplätzen auf dem Schulgelände oder auf dem überdachten Fahrradabstellplatz der neuen Sporthalle abgestellt.

Die Tiefgarage darf grundsätzlich nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten werden und ist in der Nutzung dem Lehr- und Verwaltungspersonal vorbehalten.

Die Benutzung des Liftes im Altbau ist den Schülerinnen und Schülern nur in (krankheitsbedingten) Ausnahmefällen gestattet.

Speisen und Getränke dürfen nur in den Pausen gekauft werden. Ausgenommen sind Schüler der Oberstufe in ihren Zwischenstunden. Essen und Kaugummikauen sind während des Unterrichts  untersagt.

Das Rauchen (auch von Nikotinersatzstoffen) und der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln sind auf dem gesamten Campusgelände grundsätzlich untersagt.

Schülerinnen und Schüler der 5. – 10. Klasse (10. Klasse im 1. Halbjahr) dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und während der Pausen grundsätzlich nicht verlassen. Eine Ausnahme gibt es bei der Mittagspause, wenn zu Hause gegessen wird. Schülerinnen und Schüler der OGTS dürfen das Schulgelände von 8.05 Uhr bis 16.15 Uhr nicht verlassen

Die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase und 2. Halbjahr der 10. Jahrgangsstufe unterliegen beim Verlassen des Schulgeländes nicht mehr der schulischen Aufsicht.

Handys, MP3-Player oder andere Speichermedien dürfen von Schülerinnen und Schülern der 5. – 10. Klasse auf dem Campusgelände grundsätzlich nicht benutzt werden. Für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase gelten eigene Regelungen den Oberstufen-Aufenthaltsraum betreffend.

Aus der Bibliotheksordnung

In der Bibliothek ist Ruhe zu halten. Es wird leise gesprochen.

Essen und Trinken sind in der Bibliothek, auch im Eingangsbereich, strikt untersagt. Werden Bücher nicht rechtzeitig zurückgebracht, fallen Mahngebühren an.

Aus der Pausenordnung

Vor Unterrichtsbeginn (7.30 –7.55 Uhr):

Aufenthaltsbereich vor der ersten Unterrichtsstunde ist sowohl das Untergeschoss im Bereich der Schließfächer als
auch der Eingangsbereich des Altbaus.

Alle anderen Pausen (am Vormittag, Mittag und Nachmittag):

Prinzipiell gibt es während der Pausen folgende Aufenthaltsbereiche:

  • Eingangshalle (Altbau)
  • Übergang im Erdgeschoss zum Neubau (Aulavorbereich)
  • Untergeschoss (Altbau ohne Übergangsbereich zum Neubau) nur zur Nutzung der Schließfächer
  • Nordhof
  • Westhof 1 und Westhof 2: Ballspiele mit Softbällen sind erlaubt.
    1. Pause: Unterstufe –  2. Pause : Mittel- und Oberstufe
  • Bibliothek
  • Mensa

Ergänzende Sonderregelungen:

  • Aufenthaltsraum Q11 und Q12
  • Im Sommer dürfen sich alle Schülerinnen und Schüler ab der 9. Jahrgangsstufe im Chaostheater zum ruhigen Verweilen aufhalten.

Aus der Mensaordnung

Die Mensa ist von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Mittagessenszeit ist von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Während der Mittagspause steht die Mensa nur den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die ihr Mittagessen über die Mensa beziehen.
Tabletts und Geschirr sind nur im Speisesaal zu benutzen sowie nach Benutzung in der Durchreiche zur Spülküche abzustellen. Der Raum ist in ordentlichem Zustand zu verlassen.
Gegenseitige Rücksichtnahme und gesittetes Benehmen sind auch in der Mensa selbstverständlich.
Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten.

Präambel

„Stellt nicht die Wissenschaft einen sehr wertvollen Faktor in der Entwicklung des Menschtums dar? Sie erzieht den Menschen zum wunschlosen Streben nach Wahrheit und zur Objektivität, sie lehrt Menschen Tatsachen anzuerkennen, sich wundern und bewundern zu können … Die tiefe Freude an der reinen Erkenntnis kann dem Wissenschaftler gewisser­maßen größere und richtigere Maßstäbe gegenüber allem Geschehenen geben und ihn vor kleinlicher Einseitigkeit schützen … „

Ganz bewusst hat das LMGU dieses Zitat der Namenspatronin, Lise Meitner, an die Spitze seiner Leitgedanken gestellt, die in ihrem Leben und Wirken die Ideale verkörpert hat, denen sich unser Gymnasium in besonderem Maße verpflichtet fühlt: Bildungsanspruch gepaart mit Forscherdrang, Werteorientierung, Menschlichkeit und Toleranz.

Es ist daher oberstes Ziel des LMGU, zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beizutragen, Leistung zu fördern und kulturelle Bildung zu ermöglichen.

Zum Bildungsauftrag unseres Gymnasiums gehören die Vermittlung von Wissen, die Entwicklung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Ausbildung kultureller Identität auf dem Fundament des christlich geprägten, europäischen Ideen- und Wertekosmos, sowie die Schulung des ästhetischen Empfindens.

Ziel ist dabei nicht nur, das Urteilsvermögen und die Fähigkeit zum kritischen Hinterfragen zu stärken, sondern auch die jungen Menschen zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu erziehen, die in der Lage sind, in der Welt von heute und morgen zu bestehen und diese zu gestalten.

Um dieses Verständnis von Schule in die Tat umzusetzen, bedarf es der Einsatzbereitschaft, der gegenseitigen Hilfe und Toleranz, des Verantwortungsbewusstseins und Respekts, sowie des pfleglichen Umgangs mit den Einrichtungen all derer, die sich im Schulcampus treffen, arbeiten und wirken: der Schülerschaft, des Lehrerkollegiums, des Schulpersonals und der Eltern. Denn die Schulgemeinschaft lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.

Auch wenn eine Gemeinschaft dieser Größenordnung nicht ohne Regeln auskommt, deren Einhaltung für alle Beteiligten verpflichtend ist, so funktioniert sie doch nur in gegenseitigem Vertrauen. Lenken und Lassen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

1. Allgemeine Hausordnung
  1. Die Unterrichtsräume werden rechtzeitig von den Lehrkräften der ersten Stunde geöffnet.
  2. Bei späterem Unterrichtsbeginn oder in unterrichtsfreien Stunden halten sich die Schülerinnen und Schüler in Bereichen auf, wo sie den Unterricht nicht stören.
  3. Die Fahrräder werden im Fahrradkeller bzw. auf den dafür vorgesehenen Fahrradabstellplätzen auf dem Schulgelände oder auf dem überdachten Fahrradabstellplatz der neuen Sporthalle abgestellt. Mit einer kostenpflichtigen Entfernung anderweitig abgestellter Räder muss gerechnet werden. Es besteht keinerlei Haftung durch die Schule für abhanden gekommene oder mutwillig beschädigte Fahrräder. Zweiräder mit Verbrennungsmotor dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht im Fahrradkeller abgestellt werden.
  4. Die Tiefgarage darf grundsätzlich nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten werden und ist in der Nutzung dem Lehr- und Verwaltungspersonal vorbehalten.
  5. Die Benutzung des Liftes im Altbau ist den Schülerinnen und Schülern nur in (krankheitsbedingten) Ausnahmefällen gestattet.
  6. Der Unterricht beginnt pünktlich. Verspätungen werden festgehalten.
  7. Fehlt zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft, so hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies dem Sekretariat zu melden (Telefon Nr. 730). Die Klasse hat sich dabei so zu verhalten, dass der Unterricht in den benachbarten Räumen nicht gestört wird.
  8. Unterrichtsbedingter Raumwechsel ist schnellstmöglich vorzunehmen.
  9. Absenzen werden durch die Absentenheftführerin oder den Absentenheftführer erfasst und jeder Lehrkraft am Beginn der Stunde gemeldet.
  10. Jeder Einzelne ist verpflichtet, die Unterrichtsräume und das Schulgelände sauber zu halten. Mit Schuleigentum ist verantwortlich und pfleglich umzugehen. Nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen. Die Lehrkraft überzeugt sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Raumes. Beschädigungen und grobe Verschmutzungen sollen unverzüglich der Schulleitung mitgeteilt werden.
  11. Für den Tafel- und Ordnungsdienst wird durch die Klassen- oder Kursleitung zu Beginn des Schuljahres ein verbindlicher Wochenplan erstellt. Die Tafel muss am Ende jeder Stunde gereinigt werden.
  12. Die festgelegte Sitzordnung ist verbindlich und darf nur in Absprache mit der Lehrkraft verändert werden.
  13. Speisen und Getränke dürfen nur in den Pausen gekauft werden. Ausgenommen sind Schüler der Oberstufe in ihren Zwischenstunden. Essen und Kaugummikauen sind während des Unterrichts untersagt.
  14. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln sind auf dem gesamten Campusgelände grundsätzlich untersagt.
  15. Schülerinnen und Schüler der 5. – 10. Klasse (1. Halbjahr der 10. Klasse) dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und während der Pausen grundsätzlich nicht verlassen. Eine Ausnahme gibt es bei der Mittagspause, wenn zu Hause gegessen wird. Die Schüler der Oberstufe (Qualifikationsphase und 2. Halbjahr 10. Jahrgangsstufe) sind von dieser Regelung ausgenommen, unterliegen aber beim Verlassen des Schulgeländes nicht mehr der schulischen Aufsicht.
  16. Handys, MP3-Player oder andere Speichermedien dürfen auf dem Campusgelände grundsätzlich nicht benutzt werden. Ton- und Bildaufzeichnungen sind ohne Genehmigung der Lehrkraft verboten. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Schulleitung.
  17. Das Verhalten bei Feueralarm wird durch die Alarmpläne in den Klassenzimmern geregelt. Die Fluchtwege sind stets frei zu halten.
  18. Es wird gebeten, Fundsachen möglichst unverzüglich beim Hausmeister abzugeben. Nach einer angemessenen Frist werden die nicht abgeholten Fundsachen einer sozialen Einrichtung zugeführt.
  19. Alle ungenutzten Räumlichkeiten werden von den Lehrkräften abgesperrt.
  20. Plakate und Handzettel dürfen im Schulbereich nur mit der Genehmigung der Schulleitung an den ausgewiesenen Pinnwänden ausgehängt bzw. verteilt werden. Nach Ablauf der Veranstaltungen sind diese Plakate selbstständig wieder zu entfernen.
2. Pausenordnung

Vor Unterrichtsbeginn (7.30 –7.55 Uhr)

Aufenthaltsbereich vor der ersten Unterrichtsstunde ist sowohl das Untergeschoss im Bereich der Spinde als auch der Eingangsbereich des Altbaus.

1. und 2. Pause

Prinzipiell gibt es während der Pausen folgende Aufenthaltsbereiche:

  • Eingangshalle (Altbau)
  • Übergang im Erdgeschoss zum Neubau (Aulavorbereich)
  • Untergeschoss (Altbau)
  • Nordhof
  • Westhof 1 und Westhof 2
  • Bibliothek (in begründeten Fällen)
  • Mensa (ausschließlich zum Pauseneinkauf)
  • Aufenthaltsraum Q11 und Q12

Alle anderen Bereiche sind freizuhalten und stellen keine Aufenthaltszonen für Schülerinnen und Schüler dar! Das Chaostheater und das Labyrinth sind für die Unterstufe- und Mittelstufe gesperrt.

Ab dem zweiten Halbjahr darf die 9. Jahrgangsstufe sich im Chaostheater zum ruhigen Verweilen aufhalten.

Eingangshalle: Aufgrund der beengten Situation dient diese Aufenthaltszone dem ruhigeren Verweilen. Es sind weder Ballspiele noch Fangspiele erlaubt, da diese die anderen Schülerinnen und Schüler gefährden. Der Bereich vor der Aula im Erdgeschoss kann ebenfalls zum stillen Verweilen genutzt werden. Die Schulverwaltung kann in begründeten Fällen aufgesucht werden.

Untergeschoss: Das Untergeschoss dient während der Pausen dem ruhigen Verweilen und dem Aufsuchen der Spinte. Der Übergang zum Neubau im Unterschoss (Garderoben) ist aus Sicherheitsgründen kein Aufenthaltsbereich.

 Altbau 1. Stock: In diesem Bereich halten sich während der Pause keine Schülerinnen und Schüler auf. Dies betrifft auch die Treppenhäuser. Die Bibliothek kann in begründeten Fällen aufgesucht werden.

Altbau 2. Stock: In diesem Bereich halten sich während der Pause keine Schülerinnen und Schüler auf. Dies betrifft auch die Treppenhäuser.

Neubau:  Nur die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase (Q 11, Q 12) dürfen sich in den Pausen im Neubau aufhalten. Der Bereich des Weges außerhalb des Neubaus stellt keinen Aufenthaltsbereich dar.

Nordhof: In diesem Bereich halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausen auf. Gefährliche Fang- und Versteckspiele sind nicht erlaubt, v.a. dann, wenn diese auch andere gefährden. In diesem Bereich sind keine Ballspiele erlaubt.

Westhof 1 und Westhof 2: In diesem Bereich sind Ballspiele auf den beiden Hartplätzen ausschließlich mit Softbällen erlaubt. In der ersten Pause dürfen die Hartplätze von der Unterstufe, in der zweiten Pause von der Mittel- und Oberstufe zum Spielen betreten werden.

Mittagspause

Zur Mittagszeit sind nur die Bereiche Eingangshalle, Nordhof, Westhof 1 und Westhof 2 für den Aufenthalt zulässig. Da zu den Mittagszeiten auch Unterricht stattfindet, muss ganz besonders auf ein ruhigeres Verhalten geachtet werden. Die Schülerinnen und Schüler ab der Mittelstufe dürfen sich zum Zweck des ruhigen Verweilens im zweiten Stock auf der Galerie in der Sitzecke verweilen.

Nachmittagspause

Aufenthaltsbereiche sind die Eingangshalle, Nordhof, Westhof 1 und Westhof 2.

3. Aulaordnung
  1. Die Aula dient ausschließlich besonderen Veranstaltungen und Schulprojekten, für die herkömmliche Unterrichtsräume (Klassenzimmer, Mehrzweckraum) zu klein sind. Der Charakter der Aula als Festraum für Theater, Konzerte und Vorträge muss erhalten bleiben.
  2. Die Belegung der Aula ist zu folgenden Zwecken möglich:– Größere Schulveranstaltungen (Elternabende etc.)
    – Veranstaltungen für Theater und Musik
    – Unterrichtsveranstaltungen (klassenübergreifende Veranstaltungen, Vorträge sowie interne Veranstaltungen)
    – Außerschulische Veranstaltungen (Benutzung durch die Kommunen oder Fremdvermietung)In den übrigen Zeiten ist die Aula grundsätzlich geschlossen. Die Vergabe der Schlüssel erfolgt im Sekretariat nach obiger Nutzungs- und Belegungsvorgabe. Jede Nutzung muss beantragt und mit dem Terminplan der Aula abgestimmt werden.
  3. Ordnung und Sauberkeit in unserer Aula müssen ebenso selbstverständlich wie in öffentlichen Theater- und Konzertsälen sein. Das Mitnehmen von Getränken, Essen und das Kauen von Kaugummi ist streng verboten. Mäntel und Taschen werden grundsätzlich an der Garderobe oder in den Spinden abgelegt bzw. im Klassenzimmer gelassen. Mitgenommen werden dürfen nur Gegenstände, die dem unmittelbaren Unterrichtszweck dienen. Bei Unterrichtsveranstaltungen gehen die Schülerinnen und Schüler in Begleitung einer Lehrkraft in die Aula.
4. Bibliothekordnung
  1. In der Bibliothek ist Ruhe zu halten. Es wird leise gesprochen.
  2. Essen und Trinken sind in der Bibliothek, auch im Eingangsbereich, strikt untersagt.
  3. Taschen, Mäntel, Jacken und mitgebrachte Brotzeit werden auf der Sitzbank rechts vom Eingang abgelegt.
  4. Beim Zurückstellen der Bücher muss auf eine genaue, der Signatur entsprechende Einordnung geachtet werden.
  5. Ausgeliehene Bücher müssen rechtzeitig, d.h. spätestens nach zwei Wochen, zurückgebracht werden. Werden Bücher nicht rechtzeitig zurückgebracht, fallen Mahngebühren an.
  6. Bei Missachtung der Bibliothekordnung kann auch von den Bibliothekhelfern ein Bibliothekverbot ausgesprochen werden.
5. Mensaordnung
  1. Die Mensa ist von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet. Mittagessenszeit ist von 12.15 Uhr bis 14.00 Uhr.
  2. Auf Sauberkeit ist zu achten. Das Mobiliar ist pfleglich zu behandeln und soll nicht umgestellt werden.
  3. Die Mensa darf auch als Arbeitsraum genutzt werden, wenn angemessene Ruhe und Ordnung gewahrt wird. Während der Mittagessenszeit ist sie allerdings dem reinen Essensbetrieb vorbehalten.
  4. Taschen und Mäntel sind während dieser Zeit in der Garderobe abzulegen.
  5. Tabletts und Geschirr sind nur im Speisesaal zu benutzen; insbesondere ist eine Mitnahme auf die Empore im 1.Stock untersagt.
  6. Tabletts und Geschirr sind nach Benutzung in der Durchreiche zur Spülküche abzustellen.
  7. Gegenseitige Rücksichtnahme und gesittetes Benehmen sind auch in der Mensa selbstverständlich.
  8. Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten.
  9. Bei Zuwiderhandlungen und ungebührlichem Benehmen kann die Schule einen Ausschluss von der Mensabenutzung aussprechen.
6. Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an der Schule

Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen besteht an unserer Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen folgende Nutzungsordnung.

1. Sorgsamer Umgang

  • Jede Nutzerin und jeder Nutzer muss mit den Computern, Druckern, Scannern etc. sorgsam umgehen.
  • Probleme und Schäden sind unverzüglich der aufsichtführenden Lehrkraft zu melden.
  • Veränderungen am Betriebssystem sind nicht erlaubt.
  • Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Beschädigungen hat der Verursacher den Schaden zu ersetzen.

2. Passwörter
Für die Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Informatikunterrichts eine eigene Ken-nung mit Passwort erhalten, ist es wichtig, dass sie sich nur mit ihrem Benutzernamen in das Netzwerk einwählen. Zur eigenen Sicherheit muss sich jeder bei Verlassen des Arbeitsplatzes vom System abmelden. Für Handlungen, die unter dem Passwort erfolgen, kann der Pass-wortinhaber verantwortlich gemacht werden.

3. Einsatz der Ausstattung nur für schulische Zwecke
Die Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Downloads für private Zwecke (Musikdateien, Videofilme, Spiele und andere Programme etc.) sind verboten. Software darf nur durch Lehrkräfte installiert werden. Im Rahmen der Internetnutzung dürfen im Namen der Schule weder Vertragsverhältnisse eingegangen werden, noch kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen werden.
Das Ausdrucken von Dateien in großem Umfang bedarf einer Genehmigung durch die Lehr-kraft bzw. die Systembetreuung. Dies gilt besonders für die eigenverantwortliche Nutzung der Schülercomputerräume.

4. Verbotene Nutzungen
In der Schule dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen und straf-baren Inhalte, z.B. pornographischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder verfas-sungsfeindlicher Art aufgerufen, ins Netz gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist die Anwendung sofort zu schließen. Andere Personen dürfen durch die erstellten Inhalte nicht beleidigt werden. Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angeboten werden, die einen direkten Bezug zum Unterricht ha-ben. Die Veröffentlichung von Internetseiten bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung bzw. die zuständige Lehrkraft.

5. Beachtung von Rechten
Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklärt haben. Persönliche Daten von Schülern und Lehrkräften (z.B. Namen) dürfen nur mit der vorherigen Zustimmung des Betroffenen verwendet werden. Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten, d.h. fremde Texte, Logos, Bilder, Karten etc. dürfen nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Urheberin oder des Urhebers auf eigenen Internetseiten verwendet werden. Unbenommen dieser Bestimmung wird darauf hingewiesen, dass die Schule auf ihrer Homepage Fotos von Schulveranstaltungen veröffentlicht.

6. Verantwortlichkeit
Grundsätzlich ist jede(r) für die von ihr bzw. von ihm erstellten Inhalte zivilrechtlich und straf-rechtlich verantwortlich und kann entsprechend zur Verantwortung gezogen werden. Die Schu-le ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über das Internet abgerufen werden können. Die Schule stellt sicher, dass bei der Computernutzung im Rahmen des Schulbetriebes stets eine die Aufsichtspflicht erfüllende Person (u.U. auch ältere Schülerinnen oder Schüler) anwesend ist.

7. Datenschutz und Daten
Auf schulischen Rechnern gibt es keine privaten Verzeichnisse. Lehrkräfte haben grundsätz-lich die Möglichkeit und sind aufgrund der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auch im Einzelfall dazu angehalten, die von Schülerinnen und Schülern erstellten Daten, Verzeichnisse und die besuchten Webseiten zu kontrollieren. Sie können alle Aktivitäten am Rechner beobachten und eingreifen.

8. Verstoß gegen die Nutzungsordnung
Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzung des Computers auch schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

9. Protokollierung des Datenverkehrs
Die Schule protokolliert den Datenverkehr, speichert ihn zeitlich begrenzt und nimmt auch Stichproben vor. Dazu gehört auch die Einsichtnahme in verschickte und empfangene E-Mails. Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen zu rechnen.

7. Ordnung für das Sportgelände und allgemeine Hinweise zum Sportunterricht
  1. Die in den Sporthallen und den Außenanlagen vorhandenen Geräte, Hilfsgeräte und weiteren Einrichtungsgegenstände werden pfleglich behandelt. Eventuelle Schäden werden der zuständigen Lehrkraft sofort gemeldet.
  2. Das Betreten und der Aufenthalt in den Sporthallen, einschließlich Umkleiden und Gängen, ist nur während der Unterrichtszeit und bei Anwesenheit der aufsichtführenden Lehrkraft, des Übungsleiters oder Trainers gestattet.
  3. Die Garderoben und Hallenzugänge sind während der Übungsstunden nach außen verschlossen zu halten.
  4. Die Schülerinnen und Schüler müssen im Sportunterricht geeignete Sportbekleidung tragen. Die Hallen dürfen nur mit Sportschuhen betreten werden, die eine abriebfeste, helle und saubere Sohle haben.
  5. Uhren, Armbänder, Ketten, Ringe und sonstige Schmuckgegenstände müssen wegen der Verletzungsgefahr während des Sportunterrichts abgenommen bzw., falls dies nicht möglich ist, mit Tapeband abgeklebt werden.
  6. Wertsachen können zu Beginn der Sportstunde der verantwortlichen Lehrkraft übergeben werden. Eine Haftung für liegen gebliebene oder für in der Umkleidekabine gelagerte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  7. Kann eine Schülerin oder ein Schüler wegen einer Erkrankung am Sport nicht aktiv teilnehmen, so ist dies am betreffenden Tag durch ein Entschuldigungsschreiben dem Sportlehrer mitzuteilen. Damit ist sie bzw. er von der aktiven Mitarbeit im Unterricht befreit. Die Anwesenheit im Sportunterricht ist selbstverständlich auch für diese Schüler in aller Regel verpflichtend. Sie werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten von der Sportlehrkraft für Hilfstätigkeiten (Schiedsrichter, Hilfestellung, Geräteaufbau usw.) eingeteilt.
  8. Eine generelle Befreiung vom Sportunterricht kann nur auf Antrag und mit ärztlichem Attest von der Schulleitung erteilt werden.
  9. Chronische Erkrankungen, Allergien, Herz-Kreislauf-Insuffizienzen, Asthmaprobleme, Medikamentengebrauch o.ä. müssen der Sportlehrkraft mitgeteilt werden.
8. Ordnung für die Bandräume
  1. Wie auf dem gesamten Schulgelände gelten auch für die Bandräume absolutes Rauchverbot und grundsätzliches Alkoholverbot.
  2. Der Aufenthalt im Übungsraum ist nur zum Zweck des Musizierens und nur im Rahmen der vereinbarten Übungszeiten gestattet.
  3. Im Regelfall werden die Schlüssel für den Übungsraum am Ende der 2. Pause im Sekretariat abgeholt und spätestens zu Beginn der 2. Pause des nächsten Tages wieder zurückgegeben. Ein Übungsplan liegt im Sekretariat auf.
  4. Der sorgsame Umgang mit den zur Verfügung stehenden Geräten ist selbstverständlich. Mutwillige Beschädigungen müssen von den Verursachern ersetzt werden. Schäden (im Raum und an den Geräten) müssen sofort gemeldet werden. Wird ein Schaden nicht gemeldet, so wird die Gruppe haftbar gemacht, die zuletzt gespielt hat.
  5. Verstärker und Instrumente im Übungsraum stehen der Allgemeinheit zur Verfügung.
  6. Die Übungsgruppen sind für die Entsorgung des eigenen Mülls zuständig.
  7. Die Außentüren müssen auch während des Übens verschlossen sein.
  8. Bei Verstößen gegen diese Benutzerregeln oder gegen die Hausordnung der Schule wird sofort die Berechtigung zur Benutzung des Übungsraumes entzogen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Unkostenbeitrages.
  9. Es wird keinerlei Haftung übernommen, auch nicht für Gegenstände, die weggesperrt wurden.

Unterhaching, den 31.08.07

Mitglieder des Schulforums:

Brigitte Grams-Loibl, OStDin, Schulleiterin
Maria Hohe, OStRin
Ruth Merk, StRin

Dr. Richard Ruf, Vorsitzender des Elternbeirats
Monika Kormann-Lassas und Peter Mehling, Mitglieder des Elternbeirats

SMV: Langer Sylvia, 11a;  Meißner Lukas, 11e; Lemme Michelle, 10a

Erste Änderung zur Pausenordnung am 12. Januar 2009 im Schulforum verabschiedet

Zweite Änderung zur Pausenordnung am 21. September 2011 im Schulforum verabschiedet.

Dritte Änderung zur Pausenordnung am 23. April 2013 im Schulforum verabschiedet